Die CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) regelt die Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien in der EU. Seit ihrer Einführung wurden die Anforderungen kontinuierlich verschärft.
Was ist CLP?
CLP steht für die drei Kernbereiche der Verordnung: Einstufung (Classification), Kennzeichnung (Labelling) und Verpackung (Packaging). Das Ziel ist ein einheitliches Schutzsystem in der EU.
Gefahrenklassen
Die CLP-Verordnung unterscheidet drei Hauptkategorien:
- Physikalische Gefahren (z.B. entzündbar, explosiv)
- Gesundheitsgefahren (z.B. toxisch, ätzend)
- Umweltgefahren (z.B. gewässergefährdend)
Kennzeichnungselemente
- Signalwörter: "Gefahr" oder "Achtung"
- Gefahrenpiktogramme (rauteförmig mit Ausrufezeichen)
- H-Sätze (Gefahrenhinweise)
- P-Sätze (Sicherheitshinweise)
Pflichten für Unternehmen
Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle gefährlichen Chemikalien korrekt eingestuft und gekennzeichnet sind. Bei N drohen erhebliche Bußgelder.