REACH-Verordnung
Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe in der EU.
Was ist REACH?
REACH steht für "Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals". Die Verordnung legt die Verantwortung für die sichere Nutzung von Chemikalien auf die Industrie.
Die vier Säulen von REACH
1. Registrierung (Registration)
Hersteller und Importeure müssen Stoffe, die in Mengen von über 1 Tonne pro Jahr hergestellt oder importiert werden, bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registrieren lassen.
2. Bewertung (Evaluation)
Die ECHA und Mitgliedstaaten bewerten die Registrierungsdossiers und prüfen Testvorschläge auf Angemessenheit.
3. Zulassung (Authorisation)
Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) dürfen nur mit ausdrücklicher Zulassung verwendet werden.
4. Beschränkung (Restriction)
Die Herstellung, das Inverkehrbringen oder die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe kann beschränkt werden.
Ihre Pflichten als downstream user
- ✓Sicherheitsdatenblätter Ihrer Lieferanten beachten
- ✓SVHC-Listen (Kandidatenliste) prüfen
- ✓Geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung umsetzen
- ✓Informationen entlang der Lieferkette weitergeben