REACH-Verordnung: EU-Chemikalienrecht erklärt
Die REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 regelt die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe in der EU.
Was ist REACH?
REACH steht für "Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals". Die Verordnung legt die Verantwortung für die sichere Nutzung von Chemikalien auf die Industrie.
Die vier Säulen von REACH
1. Registrierung (Registration)
Hersteller und Importeure mit Sitz in der EU müssen Stoffe ab einer Menge von 1 Tonne pro Jahr bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registrieren (Art. 6 REACH). Die Anforderungen an das Registrierungsdossier sind nach Mengenbändern (1-10 t, 10-100 t, 100-1.000 t, > 1.000 t) gestaffelt.
2. Bewertung (Evaluation)
Die ECHA und Mitgliedstaaten bewerten die Registrierungsdossiers und prüfen Testvorschläge auf Angemessenheit.
3. Zulassung (Authorisation)
Besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) dürfen nur mit ausdrücklicher Zulassung verwendet werden.
4. Beschränkung (Restriction)
Die Herstellung, das Inverkehrbringen oder die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe kann beschränkt werden.
Ihre Pflichten als downstream user
- ✓Sicherheitsdatenblätter Ihrer Lieferanten beachten
- ✓SVHC-Listen (Kandidatenliste) prüfen
- ✓Geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung umsetzen
- ✓Informationen entlang der Lieferkette weitergeben
Chemikalienrecht in Deutschland: die Landkarte
REACH steht nicht allein — für den Umgang mit Chemikalien im deutschen Betrieb greifen mehrere Regelwerke ineinander:
REACH (EU-Verordnung)
Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Stoffen — richtet sich vor allem an Hersteller und Importeure.
CLP-Verordnung
Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung — legt fest, welche GHS-Piktogramme und H-/P-Sätze auf ein Produkt gehören.
GefStoffV
Deutsche Verordnung zum Arbeitsschutz — regelt, was der Betrieb beim Umgang mit bereits eingestuften Gefahrstoffen tun muss.
Chemikaliengesetz (ChemG)
Deutsches Stammgesetz — Ermächtigungsgrundlage für die GefStoffV und den Bußgeldrahmen bei Verstößen.
Die SVHC-Kandidatenliste im Betrieb
Die SVHC-Kandidatenliste (“Substances of Very High Concern”) führt Stoffe mit besonders besorgniserregenden Eigenschaften — etwa krebserzeugend, erbgutverändernd oder besonders langlebig in der Umwelt. Die ECHA aktualisiert die Liste regelmäßig, in der Regel mehrmals im Jahr. Als nachgeschalteter Anwender sollten Sie prüfen, ob ein von Ihnen eingesetzter Stoff auf der Liste steht, und Ihre Gefahrstoffdokumentation entsprechend aktuell halten.
Wie Sie Sicherheitsdatenblätter dazu aufbewahren und wann Sie aktualisierte Fassungen benötigen, erklären wir im Detail unter Sicherheitsdatenblätter aufbewahren.