CLP-Verordnung: Einstufung & Kennzeichnung
Die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien in der EU.
Was ist die CLP-Verordnung?
CLP steht für "Classification, Labelling and Packaging". Die Verordnung sorgt für einheitliche Gefahrenhinweise und Sicherheitsinformationen auf Chemikalienprodukten in ganz Europa.
Gefahrenklassen
Physikalische Gefahren
- Explosive Stoffe
- Entzündbare Gase/Flüssigkeiten/Feststoffe
- Selbstentzündliche Stoffe
- Oxidierende Gase/Flüssigkeiten/Feststoffe
Gesundheitsgefahren
- Akute Toxizität
- Ätz-/Reizwirkung
- Sensibilisierung
- Karzinogen/Mutagen/Reproduktionstoxisch
Umweltgefahren
- Gewässergefährdend
- Ozonschädigend
GHS-Kennzeichnungselemente
- !Signalwort: "Gefahr" oder "Achtung"
- HH-Sätze (Hazard Statements): Art der Gefahr
- PP-Sätze (Precautionary Statements): Sicherheitshinweise
Pflichten von Herstellern, Importeuren und nachgeschalteten Anwendern
Die zentralen CLP-Pflichten richten sich primär an Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender. Anwender im Betrieb müssen die mitgelieferte Einstufung übernehmen und auf dieser Basis die GefStoffV-Pflichten umsetzen.
- ✓Stoffe und Gemische gemäß CLP-Verordnung korrekt einstufen
- ✓Sicherheitsdatenblätter aktualisieren
- ✓Verpackungen entsprechend kennzeichnen
- ✓Meldung an das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (C&L Inventory) durch Hersteller und Importeure (Art. 40 CLP)
CLP und GHS: der Zusammenhang
GHS (Globally Harmonized System) ist das weltweite UN-System für Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien. CLP ist die EU-Verordnung, die GHS rechtsverbindlich in europäisches Recht umsetzt — mit einigen EU-spezifischen Ergänzungen. Piktogramme, Signalwörter sowie H- und P-Sätze stammen ursprünglich aus GHS und gelten über CLP unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.
Die neun GHS-Piktogramme
| Kürzel | Symbol | Beispielhafte Gefahrenklasse |
|---|---|---|
| GHS01 | Explodierende Bombe | Explosive Stoffe |
| GHS02 | Flamme | Entzündbare Stoffe |
| GHS03 | Flamme über einem Kreis | Oxidierende Stoffe |
| GHS04 | Gasflasche | Gase unter Druck |
| GHS05 | Ätzwirkung | Ätzend (Haut/Metall) |
| GHS06 | Totenkopf mit gekreuzten Knochen | Akute Toxizität (hoch) |
| GHS07 | Ausrufezeichen | Reizend, gesundheitsschädlich, sensibilisierend |
| GHS08 | Gesundheitsgefahr | Krebserzeugend, erbgutverändernd, reproduktionstoxisch |
| GHS09 | Umwelt | Gewässergefährdend |
Wie H-Sätze und P-Sätze aufgebaut sind
Die Nummerierung folgt einem festen Schema und lässt sich daher grob nach der ersten Ziffer einordnen:
H-Sätze (Gefahrenhinweise)
- H2xx — physikalische Gefahren
- H3xx — Gesundheitsgefahren
- H4xx — Umweltgefahren
P-Sätze (Sicherheitshinweise)
- P1xx — Allgemeines
- P2xx — Prävention
- P3xx — Reaktion bei einem Vorfall
- P4xx — Aufbewahrung
- P5xx — Entsorgung
Ein Etikett durchgespielt
Beispiel für eine entzündbare, augenreizende Flüssigkeit (etwa ein lösemittelhaltiger Reiniger) — so könnten die Kennzeichnungselemente auf dem Etikett zusammenspielen:
- Piktogramme: GHS02 (Flamme), GHS07 (Ausrufezeichen)
- Signalwort: Gefahr
- H-Sätze: H225 (Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar), H319 (verursacht schwere Augenreizung)
- P-Sätze: P210 (von Hitze, offenen Flammen fernhalten, nicht rauchen), P280 (Schutzhandschuhe/ Augenschutz tragen)
Diese Angaben gehören in Ihr Gefahrstoffverzeichnis — mit einer Einschränkung: TRGS 400 Nr. 5.8 verlangt Gefahrenklasseund -kategorie, und die Kategorie steht nicht auf dem Etikett. Die vollständige Einstufung entnehmen Sie deshalb dem Sicherheitsdatenblatt, nicht dem Etikett.
Was sich zuletzt geändert hat
Die CLP-Verordnung wird regelmäßig an den technischen Fortschritt angepasst (Anpassungen an den technischen Fortschritt, ATP). Eine Übersicht der jüngsten Kennzeichnungsänderungen und was sie für Ihr Gefahrstoffverzeichnis bedeuten, finden Sie in unserem Beitrag CLP-Kennzeichnung 2025.