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CLP-Verordnung

Die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien in der EU.

Was ist die CLP-Verordnung?

CLP steht für "Classification, Labelling and Packaging". Die Verordnung sorgt für einheitliche Gefahrenhinweise und Sicherheitsinformationen auf Chemikalienprodukten in ganz Europa.

Gefahrenklassen

Physikalische Gefahren

  • Explosive Stoffe
  • Entzündbare Gase/Flüssigkeiten/Feststoffe
  • Selbstentzündliche Stoffe
  • Oxidierende Gase/Flüssigkeiten/Feststoffe

Gesundheitsgefahren

  • Akute Toxizität
  • Ätz-/Reizwirkung
  • Sensibilisierung
  • Karzinogen/Mutagen/Reproduktionstoxisch

Umweltgefahren

  • Gewässergefährdend
  • Ozonschädigend

GHS-Kennzeichnungselemente

  • !
    Signalwort: "Gefahr" oder "Achtung"
  • H
    H-Sätze (Hazard Statements): Art der Gefahr
  • P
    P-Sätze (Precautionary Statements): Sicherheitshinweise

Pflichten für Unternehmen

  • stoffe gemäß CLP-Verordnung korrekt einstufen
  • Sicherheitsdatenblätter aktualisieren
  • Verpackungen entsprechend kennzeichnen
  • Meldung an das Einstufungs- und Kennzeichnungsregister