CLP-Verordnung
Die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien in der EU.
Was ist die CLP-Verordnung?
CLP steht für "Classification, Labelling and Packaging". Die Verordnung sorgt für einheitliche Gefahrenhinweise und Sicherheitsinformationen auf Chemikalienprodukten in ganz Europa.
Gefahrenklassen
Physikalische Gefahren
- Explosive Stoffe
- Entzündbare Gase/Flüssigkeiten/Feststoffe
- Selbstentzündliche Stoffe
- Oxidierende Gase/Flüssigkeiten/Feststoffe
Gesundheitsgefahren
- Akute Toxizität
- Ätz-/Reizwirkung
- Sensibilisierung
- Karzinogen/Mutagen/Reproduktionstoxisch
Umweltgefahren
- Gewässergefährdend
- Ozonschädigend
GHS-Kennzeichnungselemente
- !Signalwort: "Gefahr" oder "Achtung"
- HH-Sätze (Hazard Statements): Art der Gefahr
- PP-Sätze (Precautionary Statements): Sicherheitshinweise
Pflichten von Herstellern, Importeuren und nachgeschalteten Anwendern
Die zentralen CLP-Pflichten richten sich primär an Hersteller, Importeure und nachgeschaltete Anwender. Anwender im Betrieb müssen die mitgelieferte Einstufung übernehmen und auf dieser Basis die GefStoffV-Pflichten umsetzen.
- ✓Stoffe und Gemische gemäß CLP-Verordnung korrekt einstufen
- ✓Sicherheitsdatenblätter aktualisieren
- ✓Verpackungen entsprechend kennzeichnen
- ✓Meldung an das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (C&L Inventory) durch Hersteller und Importeure (Art. 40 CLP)