Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Die Gefahrstoffverordnung regelt den Schutz von Arbeitnehmern vor Gefahrstoffen am Arbeitsplatz.
Was regelt die GefStoffV?
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist die deutsche Umsetzung der EU-Gefahrstoffrichtlinie. Sie regelt den Schutz von Beschäftigten vor Gefährdungen durch Gefahrstoffe bei der Arbeit.
Wichtige Pflichten
- 1.Gefahrstoffverzeichnis: Jeder Arbeitgeber muss ein Verzeichnis aller verwendeten Gefahrstoffe führen.
- 2.Gefährdungsbeurteilung: Bewertung der Gefährdungen durch Gefahrstoffe am Arbeitsplatz.
- 3.Substitutionsprüfung: Prüfung, ob weniger gefährliche Stoffe verwendet werden können.
- 4.Betriebsanweisungen: Nach § 14 GefStoffV und konkretisiert durch TRGS 555 sind arbeitsplatz- und stoffbezogene Betriebsanweisungen zu erstellen und den Beschäftigten zugänglich zu machen.
Mengenschwellen
Mengenschwellen sind in der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) geregelt. Sie sind nicht pauschal, sondern hängen von der Gefahrenkategorie des jeweiligen Stoffes ab. Anhang I der 12. BImSchV listet für jede Gefahrenklasse eine eigene untere und obere Mengenschwelle.
| Beispiel-Stoffgruppe (Anh. I 12. BImSchV) | Untere Schwelle | Obere Schwelle |
|---|---|---|
| H1 — Akut toxisch Kat. 1 (alle Expositionswege) | 5 t | 20 t |
| P5c — Entzündbare Flüssigkeiten Kat. 2/3 (nicht von P5a/P5b erfasst) | 5.000 t | 50.000 t |
| P2 — Entzündbare Gase Kat. 1 oder 2 | 10 t | 50 t |
Unterschreitung der unteren Schwelle löst Grundpflichtender Störfall-Verordnung aus, Überschreitung der oberen Schwelle zusätzliche erweiterte Pflichten. Maßgeblich sind immer die genauen Werte aus Anhang I der 12. BImSchV in Verbindung mit der Einstufung nach CLP.
Wie wir helfen
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Gefahrstoffverordnung im Detail
Die Gefahrstoffverordnung enthaelt detaillierte Regelungen zur sicheren Lagerung und Zusammenlagerung von Gefahrstoffen. Diese sind in den Technischen Regeln fuer Gefahrstoffe (TRGS) konkretisiert.
Zusammenlagerung von Gefahrstoffen
Die Zusammenlagerung verschiedener Gefahrstoffe ist nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Nach TRGS 510 muessen Stoffe, die miteinander gefaehrlich reagieren koennen, getrennt gelagert werden.
| Stoffgruppe | Beispiele | Lagerung mit anderen Stoffen |
|---|---|---|
| Entzuendbare Flüssigkeiten | Aceton, Ethanol | Getrennt von Oxidationsmitteln |
| Saeuren | Schwefelsaeure, Salzsaeure | Getrennt von Laugen und Oxidationsmitteln |
| Laugen | Natronlauge, Kalilauge | Getrennt von Saeuren und entzuendbaren Stoffen |
| Oxidationsmittel | Wasserstoffperoxid, Nitrate | Getrennt von allen brennbaren Stoffen |
Mehr Details finden Sie in der TRGS 510 und der Gefahrstoffverordnung.
Haeufig gestellte Fragen zu Sicherheitsdatenblaettern
Wie lange muessen Sicherheitsdatenblaetter aufbewahrt werden?
Sicherheitsdatenblaetter muessen mindestens 10 Jahre nach dem letzten Verwendungsdatum des Stoffes aufbewahrt werden. Bei krebserzeugenden Stoffen gelten teils laengere Fristen.
Welche Anforderungen gelten fuer die Aufbewahrung?
Sicherheitsdatenblaetter muessen elektronisch oder physisch so aufbewahrt werden, dass sie jederzeit verfuegbar und lesbar sind. Sie muessen vor unbefugtem Zugriff geschuetzt sein.
Was ist ein Sicherheitsdatenblatt und wozu dient es?
Ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) enthaelt Informationen zu Gefahren, Handhabung, Lagerung und Erste-Hilfe-Massnahmen fuer einen Gefahrstoff. Es ist Pflicht bei Lieferung.