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Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

Die Gefahrstoffverordnung regelt den Schutz von Arbeitnehmern vor Gefahrstoffen am Arbeitsplatz.

Was regelt die GefStoffV?

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist die deutsche Umsetzung der EU-Gefahrstoffrichtlinie. Sie regelt den Schutz von Beschäftigten vor Gefährdungen durch Gefahrstoffe bei der Arbeit.

Wichtige Pflichten

  • 1.Gefahrstoffverzeichnis: Jeder Arbeitgeber muss ein Verzeichnis aller verwendeten Gefahrstoffe führen.
  • 2.Gefährdungsbeurteilung: Bewertung der Gefährdungen durch Gefahrstoffe am Arbeitsplatz.
  • 3.Substitutionsprüfung: Prüfung, ob weniger gefährliche Stoffe verwendet werden können.
  • 4.Betriebsanweisungen: Nach § 14 GefStoffV und konkretisiert durch TRGS 555 sind arbeitsplatz- und stoffbezogene Betriebsanweisungen zu erstellen und den Beschäftigten zugänglich zu machen.

Mengenschwellen

Mengenschwellen sind in der Störfall-Verordnung (12. BImSchV) geregelt. Sie sind nicht pauschal, sondern hängen von der Gefahrenkategorie des jeweiligen Stoffes ab. Anhang I der 12. BImSchV listet für jede Gefahrenklasse eine eigene untere und obere Mengenschwelle.

Beispiel-Stoffgruppe (Anh. I 12. BImSchV)Untere SchwelleObere Schwelle
H1 — Akut toxisch Kat. 1 (alle Expositionswege)5 t20 t
P5c — Entzündbare Flüssigkeiten Kat. 2/3 (nicht von P5a/P5b erfasst)5.000 t50.000 t
P2 — Entzündbare Gase Kat. 1 oder 210 t50 t

Unterschreitung der unteren Schwelle löst Grundpflichtender Störfall-Verordnung aus, Überschreitung der oberen Schwelle zusätzliche erweiterte Pflichten. Maßgeblich sind immer die genauen Werte aus Anhang I der 12. BImSchV in Verbindung mit der Einstufung nach CLP.

Wie wir helfen

Unsere Software unterstützt Sie bei der Umsetzung der GefStoffV:

  • Digitales Gefahrstoffverzeichnis
  • Automatische Zusammenlagerungsprüfung
  • Mengenüberwachung mit Schwellenwert-Alerts
  • Betriebsanweisungs-Generator

Gefahrstoffverordnung im Detail

Die Gefahrstoffverordnung enthaelt detaillierte Regelungen zur sicheren Lagerung und Zusammenlagerung von Gefahrstoffen. Diese sind in den Technischen Regeln fuer Gefahrstoffe (TRGS) konkretisiert.

Zusammenlagerung von Gefahrstoffen

Die Zusammenlagerung verschiedener Gefahrstoffe ist nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Nach TRGS 510 muessen Stoffe, die miteinander gefaehrlich reagieren koennen, getrennt gelagert werden.

StoffgruppeBeispieleLagerung mit anderen Stoffen
Entzuendbare FlüssigkeitenAceton, EthanolGetrennt von Oxidationsmitteln
SaeurenSchwefelsaeure, SalzsaeureGetrennt von Laugen und Oxidationsmitteln
LaugenNatronlauge, KalilaugeGetrennt von Saeuren und entzuendbaren Stoffen
OxidationsmittelWasserstoffperoxid, NitrateGetrennt von allen brennbaren Stoffen

Mehr Details finden Sie in der TRGS 510 und der Gefahrstoffverordnung.

Haeufig gestellte Fragen zu Sicherheitsdatenblaettern

Wie lange muessen Sicherheitsdatenblaetter aufbewahrt werden?

Sicherheitsdatenblaetter muessen mindestens 10 Jahre nach dem letzten Verwendungsdatum des Stoffes aufbewahrt werden. Bei krebserzeugenden Stoffen gelten teils laengere Fristen.

Welche Anforderungen gelten fuer die Aufbewahrung?

Sicherheitsdatenblaetter muessen elektronisch oder physisch so aufbewahrt werden, dass sie jederzeit verfuegbar und lesbar sind. Sie muessen vor unbefugtem Zugriff geschuetzt sein.

Was ist ein Sicherheitsdatenblatt und wozu dient es?

Ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) enthaelt Informationen zu Gefahren, Handhabung, Lagerung und Erste-Hilfe-Massnahmen fuer einen Gefahrstoff. Es ist Pflicht bei Lieferung.