Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Die Gefahrstoffverordnung regelt den Schutz von Arbeitnehmern vor Gefahrstoffen am Arbeitsplatz.
Was regelt die GefStoffV?
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist die deutsche Umsetzung der EU-Gefahrstoffrichtlinie. Sie regelt den Schutz von Beschäftigten vor Gefährdungen durch Gefahrstoffe bei der Arbeit.
Wichtige Pflichten
- 1.Gefahrstoffverzeichnis: Jeder Arbeitgeber muss ein Verzeichnis aller verwendeten Gefahrstoffe führen.
- 2.Gefährdungsbeurteilung: Bewertung der Gefährdungen durch Gefahrstoffe am Arbeitsplatz.
- 3.Substitutionsprüfung: Prüfung, ob weniger gefährliche Stoffe verwendet werden können.
- 4.Betriebsanweisungen: Erstellung und Bereitstellung von Betriebsanweisungen.
Mengenschwellen
| Schwelle | Menge | Pflicht |
|---|---|---|
| Untere Schwelle | 1.000 kg/l | Erweiterte Gefährdungsbeurteilung |
| Obere Schwelle | 5.000 kg/l | Störfall-Verordnung (12. BImSchV) |
Wie wir helfen
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