Die Frage, ob Ihr Unternehmen ein Gefahrstoffkataster benötigt, ist für viele Betriebe nicht sofort klar. Die gesetzlichen Vorgaben sind umfangreich und hängen von verschiedenen Faktoren ab.
Die gesetzliche Grundlage
Die Pflicht zur Führung eines Gefahrstoffkatasters ergibt sich aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Diese verpflichtet Arbeitgeber, ein Verzeichnis aller verwendeten Gefahrstoffe zu führen.
Wann besteht Pflicht?
- Bei Verwendung von Stoffen mit Gefahreneigenschaften
- Bei Überschreitung bestimmter Mengenschwellen
- Bei Tätigkeiten mit besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC)
Konsequenzen bei Nichtbeachtung
Die Nichteinhaltung kann erhebliche Konsequenzen haben: von Bußgeldern bis hin zu strafrechtlicher Verfolgung bei Gesundheitsschäden.
Fazit
Die sichere Seite ist immer die beste Wahl. Ein digitales Gefahrstoffkataster hilft Ihnen, compliant zu bleiben und Ihre Nachweispflichten zu erfüllen.