Sicherheitsdatenblätter (SDB) sind zentrale Dokumente im Gefahrstoffmanagement. Sie enthalten wichtige Informationen zu Eigenschaften, Gefahren und Handhabung von Chemikalien.
Was muss ein SDB enthalten?
Aufbau und Inhalt eines Sicherheitsdatenblatts sind in Anhang II der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 geregelt — in der aktuell gültigen Fassung der Verordnung (EU) 2020/878 (verbindlich seit 1. Januar 2023). Vorschrift sind 16 Pflichtabschnitte:
- Bezeichnung des Stoffes bzw. Gemisches und des Unternehmens
- Mögliche Gefahren
- Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
- Erste-Hilfe-Maßnahmen
- Maßnahmen zur Brandbekämpfung
- Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
- Handhabung und Lagerung
- Begrenzung und Überwachung der Exposition / persönliche Schutzausrüstung
- Physikalische und chemische Eigenschaften
- Stabilität und Reaktivität
- Toxikologische Angaben
- Umweltbezogene Angaben
- Hinweise zur Entsorgung
- Angaben zum Transport
- Rechtsvorschriften
- Sonstige Angaben
Praktische Tipps zur Verwaltung
- Digitale Ablage mit Suchfunktion
- Automatische Aktualisierung bei neuen Versionen
- Verknüpfung mit Gefahrstoffverzeichnis
- Zugriffskontrolle für Mitarbeiter
Fazit
Eine digitale Lösung spart Zeit und stellt sicher, dass Sie stets aktuelle Sicherheitsdatenblätter zur Hand haben.