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Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe

25.12.2024Praxis

Die Gefährdungsbeurteilung ist das Herzstück des Gefahrstoffmanagements. Sie identifiziert Risiken und legt Schutzmaßnahmen fest.

Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung

Nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sind Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Diese muss vor Aufnahme der Tätigkeiten mit Gefahrstoffen erstellt werden.

Schritte der Gefährdungsbeurteilung

  1. Ermittlung aller Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
  2. Bewertung der Stoff- und expositionsbezogenen Gefährdungen
  3. Festlegung von Schutzmaßnahmen
  4. Dokumentation der Ergebnisse
  5. Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung

Dokumentation

Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung müssen dokumentiert werden. Dies dient als Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen.

Digitalisierungsvorteile

Eine digitale Lösung erleichtert die Erstellung und Aktualisierung erheblich. Automatische Erinnerungen und Versionierung sind nur einige Vorteile.

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