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TRGS 500 - Schutzmaßnahmen

Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 500 legt Mindestschutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen fest.

Was ist TRGS 500?

TRGS 500 konkretisiert die allgemeinen Schutzmaßnahmen der Gefahrstoffverordnung. Sie definiert Mindestanforderungen, die bei allen Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu beachten sind.

Das STOP-Prinzip

Die Schutzmaßnahmen sind nach dem STOP-Prinzip zu priorisieren:

S - Substitution

Ersatz gefährlicher Stoffe durch weniger gefährliche Alternativen

T - Technische Maßnahmen

Absaugung, Belüftung, geschlossene Systeme

O - Organisatorische Maßnahmen

Arbeitsabläufe, Schulungen, Zeitbegrenzung

P - Persönliche Schutzausrüstung

Atemschutz, Handschuhe, Schutzbrille

Grundmaßnahmen

  • 1.Gefahrstoffe nur in erforderlichen Mengen bereitstellen
  • 2.Behälter mit GHS-Kennzeichnung versehen
  • 3.Freisetzung von Gefahrstoffen vermeiden
  • 4.Arbeitsbereiche sauber halten
  • 5.Abfälle sicher entsorgen
  • 6.Erste-Hilfe-Einrichtungen bereitstellen

Hygienemaßnahmen

  • Getrennte Aufbewahrung von Arbeits- und Straßengewand
  • Händewaschen vor Pausen und Arbeitsende
  • Kein Essen und Trinken im Gefahrstoffbereich