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TRGS 400 - Gefährdungsbeurteilung

Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 400 gibt Hinweise zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.

Was ist TRGS 400?

TRGS 400 konkretisiert die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) an die Gefährdungsbeurteilung. Sie gibt praktische Hinweise zur systematischen Bewertung von Gefährdungen am Arbeitsplatz.

Schritte der Gefährdungsbeurteilung

1. Ermittlung der Tätigkeiten

Alle Tätigkeiten erfassen, bei denen Beschäftigte mit Gefahrstoffen umgehen - auch bei geringfügiger Exposition.

2. Stoffbezogene Gefährdungen

Eigenschaften der verwendeten Gefahrstoffe analysieren und dokumentieren.

3. Expositionsbezogene Gefährdungen

Ermitteln, wie Beschäftigte den Gefahrstoffen ausgesetzt sein können.

4. Risikobewertung

Beurteilung des Risikos auf Basis der Gefahreneigenschaften und Expositionswahrscheinlichkeit.

5. Maßnahmenableitung

Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip.

Dokumentationspflichten

  • Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung dokumentieren
  • Maßnahmen und deren Wirksamkeit erfassen
  • Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung
  • Betriebsanweisungen bereitstellen