Die Zusammenlagerung von Chemikalien birgt erhebliche Risiken. Bestimmte Stoffe reagieren gefährlich miteinander und können Brände, Explosionen oder giftige Gase verursachen.
Grundregeln der Zusammenlagerung
- Oxidationsmittel nie mit brennbaren Stoffen lagern
- Säuren getrennt von Basen aufbewahren
- Entzündbare Flüssigkeiten in geeigneten Schränken lagern
- Giftige Stoffe sicher und getrennt lagern
Lagerklassen
Die Lagerung von Chemikalien richtet sich nach ihren Gefahrenmerkmalen. Das Lagerklassen-Konzept (LGK 1-13) der TRGS 510 in Verbindung mit dem VCI-Konzept zur Zusammenlagerung legt fest, welche Stoffe gemeinsam gelagert werden dürfen und welche nicht.
Die 13 Lagerklassen im Detail
Die TRGS 510 ordnet jedem Gefahrstoff anhand seiner Einstufung nach CLP-Verordnung und Gefahrgutrecht eine von 13 Lagerklassen (LGK) zu (Anhang 2 der TRGS 510). Acht der Lagerklassen entsprechen direkt den bekannten Gefahrenklassen:
- LGK 1 — explosionsgefährliche Stoffe
- LGK 2A/2B — Gase
- LGK 3 — entzündbare Flüssigkeiten
- LGK 4.1/4.2/4.3 — entzündbare Feststoffe, selbstentzündliche Stoffe, Stoffe, die mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
- LGK 5.1/5.2 — oxidierende Stoffe, organische Peroxide
- LGK 6.1/6.2 — giftige Stoffe, ansteckungsgefährliche Stoffe
- LGK 7 — radioaktive Stoffe
- LGK 8A/8B — ätzende Stoffe
Die Lagerklassen 10 bis 13 fassen brennbare und nicht brennbare Stoffe ohne weitere dieser Gefahreneigenschaften zusammen (z. B. wassergefährdende Flüssigkeiten). Welche Lagerklassen sich zusammen lagern lassen, legt die Zusammenlagerungstabelle in Abschnitt 13.3 der TRGS 510 fest — die Bezeichnungen der Lagerklassen wurden aus dieser Tabelle mit der aktuellen Fassung entfernt; die korrekte Zuordnung eines konkreten Stoffs ist nur über das Fließschema in Anhang 2 möglich, nicht über den Produktnamen. Details zur TRGS 510 stehen auf /wissen/trgs-510.
Chemielagerung im Betrieb
Neben der reinen Zusammenlagerungsfrage spielt für die sichere Chemikalienlagerung auch die räumliche Ausstattung eine Rolle: ein abgetrennter, ausreichend belüfteter Lagerraum, Auffangwannen für flüssige Gefahrstoffe zum Schutz vor Leckagen und die Einhaltung der jeweils zulässigen Lagermengen je Stoffgruppe. Welche baulichen und organisatorischen Maßnahmen im Einzelfall greifen, hängt von der Menge und Einstufung der gelagerten Stoffe ab.
Praktische Umsetzung
Nutzen Sie digitale Werkzeuge zur Prüfung der Zusammenlagerungskompatibilität. Unsere Software prüft automatisch, ob Ihre Stoffe sicher zusammen gelagert werden können.