Gefahrstoffverzeichnis-Vorlage nach GefStoffV § 6
Die Gefahrstoffverordnung verlangt ein Verzeichnis aller Gefahrstoffe im Betrieb. Diese Excel-Vorlage enthält die Spalten, die § 6 Abs. 12 GefStoffV dafür nennt — mit Beispielzeile und Ausfüllhinweisen.
Die Vorlage ist eine Excel-Datei (.xlsx). Word- oder PDF-Fassungen gibt es nicht.
Was § 6 Abs. 12 GefStoffV verlangt
Der Arbeitgeber hat ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen (§ 6 Abs. 12 Satz 1 GefStoffV). Wer das unterlässt, handelt ordnungswidrig (§ 22 Abs. 1 Nr. 2 GefStoffV). Für das Verzeichnis nennt die Verordnung fünf Mindestangaben (§ 6 Abs. 12 Satz 2):
| Angabe | Spalte in der Vorlage |
|---|---|
| Bezeichnung | Gefahrstoff / Handelsname * |
| Einstufung | Einstufung (GHS/CLP) * |
| Arbeitsbereiche | Arbeitsbereich / Verwendung * |
| Mengenbereiche | Mengenbereich * |
| Verweis auf das Sicherheitsdatenblatt | Verweis Sicherheitsdatenblatt * |
Weitere Spalten der Vorlage (CAS-Nr., Signalwort, H- und P-Sätze, Piktogramme, Lagerort, Lagerklasse, Substitutionsprüfung) sind empfohlene Praxis und keine Pflichtangaben. Die Verzeichnispflicht entfällt bei ausschließlich geringer Gefährdung (§ 6 Abs. 12 Satz 3 i. V. m. Abs. 13). Einen Überblick über die Verordnung gibt der Beitrag zur Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).
Gefahrstoffverzeichnis oder Gefahrstoffkataster?
Gemeint ist dasselbe Dokument. „Gefahrstoffverzeichnis“ ist der Begriff der Verordnung, „Gefahrstoffkataster“ der in der Praxis übliche Name. Zur zweiten Schreibweise gibt es eine eigene Seite mit Format-Vergleich: Gefahrstoffkataster-Vorlage: das richtige Format finden. Die Excel-Datei ist in beiden Fällen dem Aufbau nach gleich; sie unterscheidet sich nur im Titel der ersten Zeile.
Das „Muster“ in der Vorlage
Wer nach einem Gefahrstoffverzeichnis-Muster sucht, will meist sehen, wie eine ausgefüllte Zeile aussieht. Die Vorlage enthält dafür eine Beispielzeile mit Aceton (CAS 67-64-1, GHS02 und GHS07, Mengenbereich 10–50 L). Sie ist als Beispiel gekennzeichnet und vor dem Gebrauch zu löschen oder zu überschreiben. Darunter folgen 30 leere Eingabezeilen; die Spalten Signalwort und „Substitution geprüft“ haben Auswahllisten.
Verzeichnis aktuell halten
Ein festes Kalenderintervall nennt § 6 Abs. 12 GefStoffV nicht. Ordnungswidrig handelt aber, wer das Verzeichnis nicht richtig oder nicht vollständig führt (§ 22 Abs. 1 Nr. 2 GefStoffV). Neue Stoffe, geänderte Mengenbereiche und neue Sicherheitsdatenblätter gehören deshalb zeitnah ins Verzeichnis. Die Vorlage ist eine Arbeitshilfe ohne Gewähr und ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich sind GefStoffV und TRGS in der jeweils geltenden Fassung.
Häufige Fragen
Was muss im Gefahrstoffverzeichnis stehen?
Nach § 6 Abs. 12 GefStoffV: die Bezeichnung des Gefahrstoffs, seine Einstufung oder die gefährlichen Eigenschaften, die im Betrieb verwendeten Mengenbereiche und die Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte gegenüber dem Gefahrstoff exponiert sein können, und ein Verweis auf das Sicherheitsdatenblatt. Diese fünf Angaben sind in der Vorlage als Pflichtspalten (mit *) markiert.
Gibt es die Vorlage auch als Word oder PDF?
Nein. Die Vorlage gibt es nur als Excel-Datei (.xlsx). Eine Word- oder PDF-Fassung bieten wir nicht an.
Ist ein Gefahrstoffverzeichnis dasselbe wie ein Gefahrstoffkataster?
Im Alltag werden beide Begriffe für dasselbe Dokument verwendet. Die Verordnung spricht vom Gefahrstoffverzeichnis (§ 6 Abs. 12 GefStoffV); „Gefahrstoffkataster“ ist der in der Praxis gebräuchliche Name.
Wo steht das „Muster“ in der Vorlage?
Die Vorlage enthält eine ausgefüllte Beispielzeile (Aceton). Sie zeigt, wie die Spalten befüllt werden können, und ist vor dem Gebrauch durch Ihre eigenen Einträge zu ersetzen.
Wie oft muss ich das Verzeichnis aktualisieren?
Ein festes Kalenderintervall nennt § 6 Abs. 12 GefStoffV nicht. Ordnungswidrig handelt aber, wer das Verzeichnis nicht richtig oder nicht vollständig führt (§ 22 Abs. 1 Nr. 2 GefStoffV). Kommt ein Gefahrstoff hinzu, ändert sich ein Mengenbereich oder ein Sicherheitsdatenblatt, gehört die Änderung deshalb zeitnah ins Verzeichnis.